Alles was Recht ist
Ferienbeschäftigte und der Tarifvertrag

Auch Ferienbeschäftigte sind Arbeitnehmer*innen. Sind sie Mitglied einer Gewerkschaft haben sie Anspruch auf Eingruppierung nach Tarifvertrag.

9. August 20229. 8. 2022


Ferienbeschäftigte haben Arbeitnehmerrechte

Viele Schüler*innen und Studierende arbeiten in den Ferien oder neben dem Studium im Betrieb, um Geld zu verdienen. Zwar gelten für sie besondere Bestimmungen in der Sozialversicherung, das bedeutet aber nicht, dass sie weniger Rechte haben. Denn steht der Zuverdienst im Vordergrund und nicht der Wissenserwerb, sind sie ArbeitnehmerInnen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und haben in vielen Bereichen die gleichen Rechte wie die festangestellten Kolleginnen und Kollegen.

Für Ferienbeschäftigte gelten also u.a.

• Die übliche betriebliche Wochenarbeitszeit

• Bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  (außer in den ersten vier Wochen der Beschäftigung)

• Mindestens 4 Wochen Jahresurlaub (1/12 für jeden vollen Monat)

• Gesonderte Vergütung von Nacht-/Akkord-/Mehrarbeit

• Der gesetzliche Mindestlohn (9,19 € seit 01.01.2019)

• Das Recht, sich während der Arbeitszeit beim Betriebsrat zu informieren

Für Gewerkschaftsmitglieder gilt der Tarifvertrag

Für SchülerInnen und Studierende, die Mitglied der IG Metall sind und in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, gelten auch die tariflichen Regelungen zu Entgelt, wöchentlicher Arbeitszeit sowie Urlaubsansprüchen etc.

Was bedeutet das konkret?

35-Stunden-Woche:
Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden. Solltest du aufgrund des Schichtmodells mehr arbeiten, wird dir die Arbeitszeit gutgeschrieben und extra vergütet.

Mehr Geld:
In tarifgebundenen Unternehmen muss der Arbeitgeber alle ArbeitnehmerInnen, – also auch Werkstudierende und FerienarbeiterInnen – nach Tarifvertrag eingruppieren. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass du mehr als 100 € mehr verdienst.

Mehr Urlaub:
Gesetzlich gilt ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Nach Tarifvertrag bekommst du 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche.

Tariferhöhungen und tarifliche Einmalzahlungen:
alle 1-2 Jahre verhandelt die IG Metall mit dem Verband der bayerischen Metall- und Elektroindustrie über Entgelterhöhungen.

Lohnfortzahlung ab dem ersten Arbeitstag:
Im Manteltarifvertrag ist geregelt, dass die Lohnfortzahlung bei Krankheit schon ab dem ersten Arbeitstag greift.

 

So geht’s

↪ Mitglied der IG Metall werden

↪ Mitgliedschaftsbescheinigung beim Betriebsrat oder bei der Personalabteilung abgeben

↪ Mehr verdienen

↪ Entgeltabrechnung prüfen. Gerne helfen IG Metall oder Betriebsrat dabei.

 

Noch Fragen?

Wende dich an: deinen Betriebsrat oder an Antonia Enßner, IG Metall Amberg.

Beitrittserklärung FER Siemens A

Vorausgefüllte Beitrittserklärung für Ferienbeschäftigte bei Siemens Amberg

Jetzt Mitglied werden
Ohne Dich kein Wir.

Ob gerechte Vergütung, Arbeitsrechtsschutz, Freizeitunfallversicherung oder Beratung rund um Ausbildung, Studium und Berufseinstieg – wir haben Deine Interessen im Blick. Mit Dir. Für Dich.

Online beitreten