Steuererklärung
Steuervorteil für Gewerkschaftsmitglieder

Die Bundesregierung verbessert die Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen nun deutlich. Wir erklären, was das bedeutet.

8. Dezember 20258. 12. 2025


Bisher konnten Gewerkschaftsmitglieder ihren Mitgliedsbeitrag in der Steuererklärung zwar geltend machen. Aber in der Praxis brachte ihnen das oft gar nichts.

Der Grund: Der Mitgliedsbeitrag gehört zu den sogenannten Werbungskosten, die bis zu einer Höhe von 1230 Euro pauschal abgesetzt werden können. Diese Pauschale, auch „Arbeitnehmerpauschbetrag“ genannt, können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen.

Im Regelfall übersteigt der Gewerkschaftsbeitrag die Pauschale aber nicht. Und bei der Mehrheit der Beschäftigten liegen sogar alle Werbungskosten innerhalb der Pauschale. Der Mitgliedsbeitrag geht also in der Werbungskostenpauschale unter.

Die Folge: Obwohl Gewerkschaftsmitglieder höhere Werbungskosten haben, sparen sie gegenüber Nicht-Mitgliedern kaum Steuern.


Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder

Künftig soll gelten: Der Mitgliedsbeitrag kann zusätzlich zur Werbungskostenpauschale abgesetzt werden. Dadurch sparen Gewerkschaftsmitglieder Steuern. Im Regelfall zwischen 25 und 35 Prozent des jährlichen Mitgliedsbeitrags.

Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab: verheiratet oder Single, Höhe des Einkommens, Kinder usw.

Wer bereits sehr hohe Werbungskosten geltend macht, dem bringt die Gesetzesänderung wenig. In diesen Fällen liegt man ohnehin schon mit dem kompletten Gewerkschaftsbeitrag über der Werbungskostenpauschale, kann den Mitgliedsbeitrag also bereits voll absetzen.

Die meisten Kolleginnen und Kollegen werden von der neuen Regelung profitieren – und fortan jedes Jahr Steuern sparen.

Die neue Regelung betrifft die Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2026.