Mitgliedervorteil Leiharbeit
Jetzt bis zu 200 Euro extra aufs Weihnachtsgeld sichern

Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Achtung: Jetzt die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld vom 19. Oktober bis 30. November beantragen.

10. November 202210. 11. 2022


Noch Fragen zum Mitgliedervorteil?
 

Wie hoch ist die Mitglieder-Extrazahlung?

Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) – jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November (siehe unten).

Die Extrazahlungen erhöhen sich im November 2023 auf bis zu 500 Euro extra zum Weihnachtsgeld.

Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten beim Verleihbetrieb.

Ab 2024 erhöhen sich die Beträge "tarifdynamisch", das heißt dass der Mitgliedervorteil mit den von DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tariferhöhungen der Monatsentgelte automatisch mitwächst. Das heißt, bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr Extrazahlung.

Extrazahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Wann wird der Mitgliedervorteil gezahlt?

Die Mitglieder-Extrazahlung wird zweimal im Jahr ausgezahlt, jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November. Der Anspruch auf die Extrazahlung ist abhängig von bestimmten Stichtagen. Für das erhöhte Urlaubsgeld ist der relevante Stichtag der 30. Juni, für das erhöhte Weihnachtsgeld der 30. November.

Wer hat Anspruch auf den Mitgliedervorteil?

  • Leihbeschäftigte, die mindestens 6 Monate Mitglied in der IG Metall (und/oder einer anderen DGB-Gewerkschaft) sind, zum Stichtag 30. Juni für das Urlaubsgeld.
  • Mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer beim Verleiher, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
  • Der Verleihbetrieb muss an die Tarife der DGB-Gewerkschaften mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sein. Das trifft auf fast alle Leihfirmen zu. Achtung: Beim Personaldienstleister Autovision gelten eigene Tarifverträge.

Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier beitreten und Dir Deine Extrazahlung als Mitgliedervorteil sichern.

Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu erhalten?

Du musst rechtzeitig einen Antrag bei Deinem Verleiher/Disponenten stellen – per Post oder per E-Mail. Zudem musst Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft beifügen, also den Nachweis, dass Du mindestens 6 Monate IG Metall-Mitglied bist. Du erhältst einen Musterantrag und Deine individuelle Bescheinigung in unserem Servicecenter-Portal.

Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als vom 19. Mai beziehungsweise 19. Oktober sein. Das bedeutet: Für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kannst Du Deinen Antrag ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni stellen. Die Frist der Antragstellung für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld gilt ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November. Für die fristgerechte Antragstellung ist der Post-/E-Mail-Eingang relevant.

Unser Tipp: Trage die Termine auch gleich in Deinen Kalender ein, um Deinen Antrag nicht zu vergessen.

Was ist das Servicecenter-Portal?

Das Servicecenter-Portal der IG Metall hält für Mitglieder Dienstleistungen und exklusive Angebote bereit – leicht und jederzeit zu erreichen. Zur Nutzung ist nur eine einmalige Anmeldung unter Angabe der Mitgliedsnummer nötig.

  • Anmeldung und Änderung von Kontakt- und Bankdaten
  • Anmeldung und eigenständige Verwaltung von Newsletter-Abonnements (immer auf dem Laufenden bleiben)
  • Beitragsbestätigung downloaden (es gibt Geld zurück vom Finanzamt)
  • Mitgliedbestätigung downloaden (wichtig bei Vorteilsregelungen)
  • Beantragung von Streikgeld
  • Schlüsselfinder bestellen (nutze den Schlüsselfinder-Service für IG Metall-Mitglieder und finde verlorene Schlüssel einfacher wieder)
  • ISIC-Card bestellen (die International Student Identity Card, mit der Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende weltweit Vorteile genießen – für IG Metall-Mitglieder kostenfrei)
  • und vieles anderes mehr …

Warum muss ich meinem Verleiher mitteilen, dass ich Mitglied bin? Kann mir nicht die IG Metall den Mitgliedervorteil zahlen?

Beides sind jeweils individuell zu berechnende Abgaben, die vom Arbeitgeber zu ermitteln und abzuführen sind. Der Mitgliedervorteil ist, so wie wir ihn regeln wollten, ein Lohnbestandteil und muss vom Arbeitgeber gezahlt, versteuert und verbeitragt werden. Das ist auch gut für die Leihbeschäftigten, denn es wirkt sich auch auf die Rente aus. Eine Verteilung der Gelder durch die IG Metall oder einen Verein ist deshalb nicht zulässig.

Warum muss ich selbst den Antrag stellen? Kann das nicht die IG Metall für mich machen?

Da der Mitgliedervorteil ein individueller Anspruch (von Dir als Mitglied gegenüber Deinem Arbeitgeber) ist, kann die IG Metall nicht ohne weiteres den Antrag für Dich stellen. Zudem wären mit einer Antragstellung durch die IG Metall datenschutzrechtliche und organisatorische Vorbereitungen verbunden, deren Aufwand für Dich höher wäre, als selbst den Antrag zu stellen.

Erinnert mich die IG Metall an die Beantragung des Mitgliedervorteils?

Wir werden unsere Mitglieder in Leiharbeit immer auf verschiedenen Wegen an die Beantragung der Extrazahlung erinnern und über den Mitgliedervorteil informieren. Mache Dir aber auch am besten selbst einen Vermerk im Kalender oder stelle Dir am Handy eine Erinnerung ein, damit Du die Beantragung nicht vergisst.

Wie kann ich meine Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit über den Mitgliedervorteil informieren?

Alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits Mitglied der IG Metall sind, kannst Du auf diese Seite hier verweisen. Oder Du lädst den Flyer herunter und schickst ihn per E-Mail oder Messenger an Deine Kolleginnen und Kollegen.

Wichtig: Wer noch bis inklusive Dezember 2023 Mitglied wird, erhält bereits in einem halben Jahr mehr Geld: den Mitgliedervorteil Urlaubsgeld 2024.

Übrigens: Wenn Du ein neues Mitglied für die IG Metall gewinnst, erhältst Du von uns ein Dankeschön. Mehr unter www.teamverstaerken.de

Wie erhalte ich weitere Informationen zum Mitgliedervorteil?

Wir haben auf dieser Seite alle relevanten Informationen zum Mitgliedervorteil zusammengetragen. Sofern du noch weitere Fragen hast, wende Dich bitte an Deine IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.