Die Tarifverhandlungen kommen nicht voran und die Beschäftigten machen Druck. Vor einem Warnstreik tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf. Hier gibt es die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Was ist eine Friedenspflicht?
Friedenspflicht bedeutet, dass während der Laufzeit eines gültigen Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Nach Ende der Friedenspflicht können wir zu Warnstreiks aufrufen. Das tun wir in der Regel auch, um den Verhandlungs- und Einigungsdruck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.
Die Friedenspflicht kann auch durch die Tarifparteien verlängert werden, um mehr Zeit für eine friedliche Einigung zu haben. Beispiel: Das Schieds- und Schlichtungsabkommen in der Metall- und Elektroindustrie schreibt eine Verlängerung der Friedenspflicht nach Auslaufen der Tarifverträge um vier Wochen vor.
Darf ich am Warnstreik teilnehmen?
Ja. Beschäftigte dürfen sich an einem von der IG Metall aufgerufenen Warnstreik beteiligen.
Muss ich Mitglied der IG Metall sein?
Nein. An einem Warnstreik können sich alle Beschäftigten beteiligen. Leistungen wie Streikunterstützung erhalten jedoch grundsätzlich nur Mitglieder der IG Metall.
Wie sieht es mit Auszubildenden aus?
Außerhalb des Berufsschulunterrichts dürfen sich auch alle Auszubildenden und dual Studierenden am Warnstreik beteiligen. Schließlich fordern wir auch für sie eine Erhöhung der Vergütung.
Und Leihbeschäftigte?
Leihbeschäftigte dürfen bei Warnstreiks und Vollstreiks nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Dies ergibt sich aus den DGB-Tarifverträgen zur Leiharbeit, aber auch aus dem seit 1. April 2017 geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das ein solches Verbot vorsieht.
Unzulässig ist sowohl, dass Leihbeschäftigte im Entleihbetrieb direkt Tätigkeiten von Beschäftigten übernehmen, die sich im Arbeitskampf befinden. Oder auch nur mittelbar von Beschäftigten, die die Tätigkeiten von Beschäftigten übernommen haben, die sich im Arbeitskampf befinden. Der Verleiher hat den Leiharbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er in diesen Fällen das Recht hat, seine Arbeitsleistung zu verweigern.
Warnstreik im Homeoffice – geht das?
Selbstverständlich können sich auch Beschäftigte im Homeoffice, genau wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, an Warnstreiks beteiligen. Allerdings besteht hier die Problematik, dass ihre Teilnahme in Präsenz häufig nicht möglich ist und daher digitale Formate gewählt werden müssen. Die Frage ist dann, wie man diese Beschäftigten erreicht und miteinander in einer gemeinsamen „Aktion“ verbindet. Hier sind Ideen gefragt und die IG Metall vor Ort hilft dabei, diese umzusetzen. Ob vor dem Rechner oder vor dem Werkstor: Es gilt, entschlossen zu handeln und sich geschlossen zu beteiligen!
Bekomme ich für die Zeit des Warnstreiks Lohn?
Nein. Bei einem Streik gibt es keine Arbeitspflicht, aber eben auch keine Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Er kann daher für Streikzeiten das Entgelt kürzen, ebenso die Ausbildungsvergütungen. Er muss dies aber nicht tun.
Muss ich mich beim Vorgesetzten abmelden?
Nein, bei Teilnahme am Warnstreik besteht keine Pflicht, sich beim Vorgesetzten oder im Zeiterfassungssystem abzumelden. Die bloße Teilnahme genügt. Beim Streik sind die wechselseitig bestehenden Rechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert. Es besteht somit keine Meldepflicht gegenüber dem Vorgesetzten. Wenn die IG Metall zum Warnstreik aufgerufen hat und die Beschäftigten sich dem Warnstreikaufruf anschließen, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Warnstreiks aufgehoben. Das gilt auch für Kolleginnen und Kollegen, die sich im Homeoffice an Warnstreiks beteiligen.
Darf mein Arbeitgeber mir wegen der Teilnahme kündigen?
Nein. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Warnstreik ist ein Grundrecht und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
Was bringt ein Warnstreik überhaupt?
Warnstreiks zeigen den Arbeitgebern, dass die Beschäftigten hinter den Forderungen stehen. Je mehr Kolleginnen und Kollegen sich beteiligen, desto größer wird der Druck am Verhandlungstisch.
Warum streiken wir?
Gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel. Verbesserungen bei Einkommen, Arbeitsbedingungen und Ausbildung wurden in der Vergangenheit immer dann erreicht, wenn Beschäftigte gemeinsam für ihre Interessen eingestanden sind.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Wende dich an deine Vertrauensleute, den Betriebsrat oder direkt an die IG Metall Amberg.
Gemeinsam sind wir stärker. Tarifverträge entstehen nicht am Verhandlungstisch allein, sondern durch die Unterstützung der Beschäftigten in den Betrieben.