25. November 2021
Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen vorbeugen – auch am Arbeitsplatz
Die Gewalt in Partnerschaften steigt erneut an und erreicht einen neuen Höchststand. Zum Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen belegen die Statistiken wieder einmal, wie dringend dieser Form der Gewalt begegnet werden muss – auch in den Betrieben.

Gewalt gegen Frauen verläuft häufig hinter verschlossenen Türen. Immerhin werden 35 Prozent aller Gewaltdelikte gegen Frauen von dem Partner oder Ex-Partner begangen – mehr als die Hälfte der Opfer von Partnerschaftsgewalt leben noch mit dem Täter zusammen. Das erklärt auch, warum Expertinnen und Experten von einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Straftaten ausgehen. Umso wichtiger ist es, auch dort hinzuschauen, wo Opfer von geschlechtsspezifischer oder Partnerschaftsgewalt auf Hilfe stoßen können – zum Beispiel am Arbeitsplatz.
 

IG Metall fordert klare Regelungen

Um mehr Sichtbarkeit für diese Straftatbestände gegen Frauen zu schaffen, gibt es den internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. Dieser spärliche Name steht für sehr reale Probleme. Wie real, zeigt die jährliche Statistik zur Partnerschaftsgewalt, die vom Bundeskriminalamt (BKA) und dem Familienministerium herausgegeben wird. Die Statistik zeigt, dass auch dieses Jahr ein neuer Höchststand an Gewaltverbrechen gegen Frauen in Deutschland erreicht ist. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Gewalttaten in Paarbeziehungen 2020 um 4,4 Prozent auf 148 031 gestiegen. Bei den Zahlen handelt es sich lediglich um die angezeigten Fälle.

Die IG Metall positioniert sich nicht nur klar gegen Gewalt an Frauen – sie fordert auch konkrete Regelungen in den Betrieben, um dieser Gewalt zu begegnen. Denn sowohl das Privat- als auch das Arbeitsumfeld können Einfluss darauf nehmen, wie eine Gesellschaft mit solchen Gewaltdelikten umgeht.

„Diese Zahlen sind erschreckend. Es ist wichtig, wachsam zu sein, Betroffene auf Hilfsangebote hinzuweisen und sie so weit wie möglich zu unterstützen.“, sagt Stefanie Geyer, Beauftragte für Frauen und Gleichstellungsthemen im Vorstand der IG Metall.


Anlaufstellen im Betrieb

Die IG Metall fordert von der neuen Bundesregierung eine ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern und eine Ausweitung der Schutzangebote. Zu der von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention zählt eben solch eine ausreichende Finanzierung für Frauenhäuser – das ist in Deutschland jedoch nicht im ausreichendem Maße gegeben: Aktuell gibt es landesweit circa 6800 Frauenhäuser. Laut Istanbul-Konvention müssten es 21 000 sein (ein Familienplatz pro 10 000 Einwohnern).

Auch der Arbeitsplatz selbst kann zum Ort der Tat werden: Jede sechste Frau wurde am Arbeitsplatz schon sexuell belästigt, wie Zahlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes belegen. „Wir fordern die Arbeitgeber auf, betriebliche Anlaufstellen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzurichten. Wir brauchen mehr Betriebsvereinbarungen, die partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz fördern und regeln“, sagt Stefanie Geyer.

Anlaufstellen für Opfer oder Zeugen von häuslicher Gewalt

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Das Opfer-Telefon bietet ebenfalls eine kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene. Das Hilfsangebot des Weißen Rings ist sieben Tage von 7 bis 22 unter der Nummer 116 006 telefonisch zu erreichen. Mehr Infos: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/opfer-telefon

Eine bundesweite Frauenhaus-Suche stellt die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser auf dieser Seite bereit: www.frauenhaus-suche.de


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